Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen IT Service Döring, Marcus Döring, Aßmannstraße 3c, 12587 Berlin, (im Folgenden IT Service Döring, Anbieter) und Kunden (im Folgenden „Kunde“) über Dienstleistungen des Anbieters.

§ 2 Leistungen

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere die Analyse und Behebung von IT-Störungen, die Einrichtung und Betreuung von Arbeitsplätzen, Betriebssystemen, Anwendungssoftware, IT-Hardware, Netzwerken und Peripheriegeräten sowie technische Unterstützung für Arztpraxen, Unternehmen und Privatpersonen. Weitere Leistungen können nach individueller Vereinbarung die Unterstützung bei Datensicherungs- und Datenwiederherstellungsmaßnahmen sowie die Konzeption und Erstellung von Internetpräsenzen umfassen. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die jeweilige Auftragsvereinbarung. Die Unterstützung bestimmter älterer Systeme oder Softwareversionen wird nicht pauschal zugesagt.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mündlich oder durch Unterzeichnung des Auftragsformulars zu Stande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen von IT Service Döring aus und sind dem Auftragsformular beigefügt.

§ 4 Instandsetzung

  1. Die Dienstleistung erfolgt in den Geschäftsräumen des Anbieter, der Kunde hat das Gerät rechtzeitig dafür beim Anbieter abzuliefern. Alternativ wird die Dienstleistung nach Absprache mit dem Kunden per Fernwartung durchgeführt.
  2. Gegebenenfalls für die Fehlerbeseitigung erforderliche Passwörter oder Zugangsdaten hat der Kunde dem Anbieter bei Vertragsschluss anzugeben.
  3. Der Kunde sichert im Falle von erforderlichen Software-Installationen zu, über die notwendigen Lizenzberechtigungen hierfür zu verfügen.

§ 5 Vor Ort-Service

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den Zugang zum Gerät zu ermöglichen und ihm hierfür ggf. erforderliche Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung der Tätigkeiten erforderlichen technischen Einrichtungen (Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitungen) bereit zu stellen.
  2. Leistungsnachweise des Anbieters über Beginn und Ende der Tätigkeit sind vom Kunden oder von vertretungsberechtigtem Personal des Kunden zu unterzeichnen.
  3. Für Verspätungen oder Verhinderung bei der Anreise auf Grund höherer Gewalt haftet der Anbieter nicht.

§ 6 Gewährleistung, Abnahme

  1. Sachmängelgewährleistungsansprüche verjähren in der gesetzlichen Frist von zwei Jahren gem. § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des hergestellten Werkes.
  2. Die Abnahme der Werkleistung hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt des instandgesetzten Gegenstandes zu erklären. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Werkleistung nach Fristsetzung von 14 Tagen nicht abnimmt, obwohl das Werk mangelfrei ist.
  3. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsansprüche ein Jahr.
  4. Erweist sich die Beseitigung eines wesentlichen Fehlers als mit vertretbaren wirtschaftlichen Mitteln nicht möglich, muss der Anbieter eine Ausweichlösung entwickeln. Ein Fehler gilt dann als wesentlich, wenn die Software eine in ihrer Leistungsbeschreibung angegebene Funktion nicht oder nicht zutreffend erfüllt oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält. Voraussetzung für die Suche und die Beseitigung von Fehlern ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

§ 7 Mitwirkungspflichten bei der Mängelbeseitigung

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung zu unterstützen, insbesondere, dem Anbieter auf dessen Anforderung Mängelberichte in Text- oder Schriftform vorzulegen und vorhandene Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Gegenüber Verbrauchern werden die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden; maßgeblich ist die jeweilige Preisvereinbarung.
  2. Für einen ausdrücklich entsprechend vereinbarten, nach Zeitaufwand vergüteten IT-Service-Auftrag gilt eine Mindestvergütung in Höhe einer Arbeitsstunde zum vereinbarten Stundensatz, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit kürzer ist. Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit eine Stunde, wird ausschließlich der darüber hinausgehende tatsächliche Zeitaufwand anteilig zum vereinbarten Stundensatz berechnet; weitere volle Stunden werden nicht pauschal aufgerundet. Der Kunde wird vor Auftragserteilung auf die Mindestvergütung und den geltenden Stundensatz hingewiesen. Individuelle Preis- oder Pauschalvereinbarungen gehen vor. Eine gegebenenfalls vereinbarte Anfahrtspauschale wird gesondert berechnet.
  3. Der Preis ist mit Abnahme des Werkes mit Zahlungsziel von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  4. Die Zahlung kann per Überweisung oder bar erfolgen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an allen von IT Service Döring verbauten Teilen bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Leistungsentgeltes im Eigentum des Anbieters.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. An vom Anbieter programmierter Software und allen sonstigen Leistungen des Anbieters, an denen ein Urheber- oder Leistungsschutzrecht besteht, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  2. Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht am ersetzten Vertragsgegenstand.

§ 11 Rechte Dritter

  1. Der Anbieter übernimmt die Gewähr dafür, dass seine geschuldeten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Anbieter dem Kunden auf eigene Kosten und nach seiner Wahl die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen oder seine Leistung so abändern, dass Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden und alle dafür erforderlichen Aufwendungen ersetzen.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, kundeneigene Programme oder Programme, an denen der Kunde das Recht besitzt, die Programme zu bearbeiten oder zu ändern, für den Kunden zu bearbeiten oder zu ändern. Der Kunde stellt seinerseits den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Bearbeitung oder Änderung geltend gemacht werden.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Soweit dem Anbieter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Insbesondere für allgemeine Datensicherung, Wartung und Virenschutz übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§ 13 Sonderbestimmungen gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB

  1. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
  2. Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 14 Streitbeilegung

  1. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben gesetzliche Vorschriften des Aufenthaltslandes des Vertragspartner zum Schutz von Verbrauchern hiervon unberührt. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

B. Besondere Bedingungen für die Erstellung von Internetpräsenzen

§ 1 Anwendungsbereich

Für den Vertragsgegenstand Erstellung einer Internetpräsenz gelten zusätzlich folgende Bestimmungen.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht am Design der fertig gestellten Website verbleibt beim Anbieter. Der Kunde erhält für die vertraglich vereinbarte Nutzung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht. Dieses ist beschränkt auf die Nutzung als Website-Design. Eine anderweitige Nutzung des Designs bedarf der Zustimmung des Anbieters.

§ 3 Lasten- und Pflichtenheft

  1. Soweit nicht anders vereinbart, ist für die Definition des Leistungsumfangs der zu erstellenden Website das vom Kunden einzureichende Lastenheft maßgeblich.
  2. Auf der Basis der Vorgaben im Lastenheft erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft und einen Layout-Entwurf.
  3. Nach schriftlicher Freigabe des Pflichtenheftes und des Layout-Entwurfes durch den Kunden führt der Anbieter die Programmierung der Website durch. Die Freigabe kann auch durch eingescannte Erklärung per Email erfolgen.
  4. Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Erstellung der Website erforderlichen Zugangsdaten, Inhalte und Vorgaben (Lastenheft) zur Verfügung. Er verpflichtet sich, die Freigabe des Pflichtenheftes und Layout-Entwurfs nach deren Fertigstellung innerhalb von fünf Werktagen zu erklären oder in diesem Zeitraum Änderungswünsche mitzuteilen.